Hinweise zur Rechnungsstellung

Hinweise zur Rechnungsstellung für Honorarkräfte, Aushilfen und selbstständige Dienstleister:

1. Mit eigener Steuernummer
Wenn Du beim Finanzamt angemeldet bist (z.B. als Promotionkraft, Hostess oder sonstige/r Unternehmer/in), dann hat Dir das Finanzamt eine Steuernummer mitgeteilt und dann weißt Du vermutlich auch, wie eine regelkonforme Rechnung aussehen soll. Hier noch einmal alle Punkte, die in Deiner Rechnung enthalten sein müssen:
• Dein vollständiger Name und Deine vollständige Anschrift
• unsere vollständige Firmenanschrift (bitte gegebenenfalls per Email erfragen)
• Deine Steuernummer (hat Dir das Finanzamt erteilt) oder Deine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (hat Dir eventuell das Bundeszentralamt für Steuern erteilt)
• das Ausstellungsdatum der Rechnung
• eine eindeutige Rechnungsnummer
• Umfang und Art der Leistung (z.B. „Ein Tag Assistenz bei Fotoaufnahmen in Köln“)
• Datum der Leistung (sofern nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch)
• den Nettobetrag
• den anzuwendenden Steuersatz sowie den auf den Nettobetrag entfallenden Steuerbetrag (oder gegebenenfalls einen Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt)
• Deine Bankverbindung
Die Rechnung muss nicht unterschrieben sein und kann gerne als PDF per Email zu uns geschickt werden.

2. Ohne eigene Steuernummer
In Ausnahmefällen ist es möglich, dass Privatpersonen ohne eigene Steuernummer eine Rechnung schreiben. Wichtig ist, dass es sich bei der Tätigkeit um eine Ausnahme handelt, der Absender der Rechnung also nicht öfters dieser Tätigkeit nachgeht. In der Rechnung müssen dann enthalten sein:
• Dein vollständiger Name und Deine vollständige Anschrift
• unsere vollständige Firmenanschrift (bitte gegebenenfalls per Email erfragen)
• das Ausstellungsdatum der Rechnung
• Umfang und Art der Leistung (z.B. „Ein Tag Assistenz bei Fotoaufnahmen in Köln“)
• Datum der Leistung (sofern nicht mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch)
• den Rechnungsbetrag
• Deine Bankverbindung (sofern keine Barzahlung vereinbart war)
• Der Zusatz „Hiermit versichere ich, dass es sich bei der oben angegebenen Tätigkeit um eine nichtgewerbliche, nicht sozialversicherungspflichtige und einmalige Aushilfstätigkeit handelt. [Ort], den [Datum] [Unterschrift].
Diese Rechnung muss von Dir unterschrieben werden und per Post geschickt, bei uns in den Briefkasten gesteckt oder persönlich übergeben werden.

Stand: 03.01.2022

(Siehe auch de.wikipedia.org/wiki/Rechnung#Notwendige_Angaben_in_einer_Rechnung)

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